Nur bei hohen Templeraturen (525°C) fällt die Wärmestrahlung in den Bereich des sichtbaren Licht.

Wiensches Verschiebungsgesetz

Verdoppelt sich die Temperatur des Strahlers, so halbiert sich die Wellenlänge, bei der sein Strahlungsmaximum liegt.
So verändert sich etwa die Farbe eines glühenden Körpers von zunächst rötlich über weißlich zu bläulich, also zu kürzeren Wellenlängen, wenn die Temperatur von 1000 K über 3000 K bis 10000 K steigt.

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